Realschule
Berufliches Gymnasium
2. Allgemeines Verhalten
Respekt voreinander | § 5 Umgang Von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft wird erwartet, dass sie einander mit Höflichkeit und Umsicht begegnen. Dazu gehört zum Beispiel das Grüßen, das Aufhalten von Türen, auch die Bereitschaft, den Unterricht sowie andere gemeinsame Veranstaltungen nicht zu stören, auch die Achtsamkeit, dass man nicht drängelt, schubst oder stößt. |
§ 6 Unterrichtszeit (1) Die Unterrichtszeit beginnt um 7.50 Uhr und endet spätestens um 17.10 Uhr. Das Schulgebäude steht ab 7.30 Uhr und während der Unterrichtszeit allen Schülerinnen offen. Andere Öffnungszeiten, zum Beispiel für Versammlungen, Elternabende und Feste, werden von der Schulleitung jeweils bestimmt. (2) Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach dem Gongzeichen noch nicht eingetroffen, fragt die Klassensprecherin im Sekretariat nach. (3) Fachräume dürfen nur in Begleitung der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden. Beim Warten vor den Fachräumen gilt das Gebot besonderer Rücksichtnahme. (4) Am Ende der Unterrichtszeit gelten folgende Regeln: Der Unterrichtsraum ist sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Schülerinnen sind auch verpflichtet, Dinge aufzuheben oder aufzuräumen, die nicht von ihnen selbst stammen, das Licht auszuschalten, die Fenster zu schließen, die Stühle hochzustellen und das Klassenbuch zurückzubringen. | |
Alle sollen sich in unserer Schule wohlfühlen | § 7 Verhalten im Haus und auf dem Schulgelände (1) Im Schulhaus und auf dem Gelände verhalten sich die Schülerinnen so, dass niemand gefährdet und kein fremdes Eigentum beschädigt wird. Alle achten darauf, dass weder das Gebäude selbst noch seine Einrichtungsgegenstände, im Freien auch die Pflanzen, keinen Schaden nehmen. (2) Jede Schülerin ist in ihrem Bereich und in ihrer Klassengemeinschaft für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. (3) Wer Schäden verursacht, ist verpflichtet, diese zu beheben bzw. Schadensersatz zu leisten. (4) Lässt sich im Rahmen einer Klassengemeinschaft nicht mehr feststellen, wer den Schaden verursacht hat, so ist jede Schülerin verpflichtet, einen pädagogisch angemessenen Beitrag zur Schadensbehebung zu leisten. |
Pausen sind zur Erholung da | § 8 Verhalten während der Pausen (1) In der großen Pause sind alle Schülerinnen mit Ausnahme der zwei Klassenordnerinnen verpflichtet, auf den Pausenhof zu gehen. Die in der dritten Stunde unterrichtenden Lehrkräfte und die Pausenaufsicht achten auf die Einhaltung dieser Regel. Die Schülerinnen halten sich im Bereich zwischen Villa, dem Gebäude des Kolping-Kollegs und unserem Hauptgebäude auf. Nicht zum Pausenbereich gehören: - der Schulhauseingang Hildastraße, - der Eingangsbereich der Villa, - der Eingangsbereich zum Hort, - der Bereich vor der Kapelle. Nach dem Gongzeichen um 10.30 Uhr begeben sich alle Schülerinnen wieder in ihre Unterrichtsräume. (2) Aus Gründen der Sicherheit und der Haftung dürfen Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe während der Mittagspause oder während ihrer Freistunden das Schulgelände nicht verlassen. (3) Wegen der Unfallgefahr ist während sämtlicher Pausen das Rennen und Springen auf den Fluren und Treppen nicht erlaubt. |
Versicherungsschutz | § 9 Versicherungsschutz Beim unerlaubten Verlassen des Schulgebäudes bestehen kein Versicherungsschutz und keine Haftung seitens der Schule. |
Während der Unterrichtszeit .. | § 10 Einzelne Verhaltensregeln (1) Ton– und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände sind allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung gestattet. (2) Während der Unterrichtszeit müssen alle elektronischen Geräte ausgeschaltet in der Schultasche verstaut werden. (3) Der Gebrauch von persönlichen elektronischen Geräten ist nur in der Mittagspause zulässig. Musik hören nur mit Kopfhörern. (4) Schneeballwerfen und Rutschen sind wegen ihrer Gefährlichkeit verboten. (5) Das Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. |
Klassenordner | § 11 Aufgaben der Klassenordnerinnen (1) Sie sorgen dafür, dass am Beginn und am Ende jeder Stunde die Tafel gereinigt und getrocknet wird. (2) Sie kümmern sich um den Kreidevorrat in der Klasse. (3) Sie entfernen und trennen den Müll im Klassenzimmer. (4) Zur Verhütung von Diebstählen beaufsichtigen sie den Klassenraum während der Pausen. (5) Sie achten auf den sparsamen Umgang mit Heizung und Beleuchtung. (6) Im Winter sorgen sie für eine kurze und effektive Durchlüftung des Klassenzimmers. |
Entschuldigungspraxis | § 12 Entschuldigung im Krankheitsfall (1) Wer aus zwingenden Gründen (z.B. Erkrankung) am Schulbesuch gehindert ist, muss dies der Schule am ersten Fehltag unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer vor der ersten Stunde ab 7.30 Uhr mitteilen. Diese Mitteilung kann telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. (2) Spätestens bis zum dritten Tag müssen die Erziehungsberechtigten zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung in einer angemessenen Form vorlegen. (3) Wer während der Unterrichtszeit erkrankt und nicht volljährig ist, besorgt sich einen Entlasszettel im Sekretariat und lässt diesen vom Fachlehrer abzeichnen. (4) Auch die über 18-jährigen Schülerinnen der Oberstufe sind verpflichtet, ihre Fehlstunden und Verspätungen in angemessener schriftlicher Form und unter Angabe eines Grundes zu entschuldigen. Die Lehrkräfte haben das Recht, eine Entschuldigung zurückzuweisen, die ihnen unzureichend erscheint. (5) Nach erfolgter Genesung sind die Schülerinnen dazu verpflichtet, die Unterrichtsinhalte selbstständig nachzuholen. |
Beurlaubung ist keine Fehlzeit | § 13 Beurlaubung vom Unterricht (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten Fällen möglich und muss von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich beantragt werden. (2) Der Fachlehrer kann die Beurlaubung bis zu einer Stunde vornehmen, der Klassenlehrer bis zu zwei ganzen Schultagen, die Schulleiterin oder ihre Stellvertreterin alle weiteren Beurlaubungen. |
Ausleihpraxis | § 14 Leihgaben (1) Die von der Schule entliehenen Bücher, Taschenrechner und andere Gegenstände müssen pfleglich behandelt und fristgerecht zurückgegeben werden. (2) Die Bücher müssen in transparenter Folie eingebunden werden. (3) Eintragungen in Bücher sind nicht erlaubt. (4) Die Entleiherin haftet im Falle der Beschädigung oder des Verlusts. |
Do, 10.10.2024
RS + BG Klassenpflegschaftsabend 19.00 Uhr
RS + BG Klassenpflegschaftsabend 19.00 Uhr
Fr, 08.11.2024
bis Sa, 09.11.2024
RS Schulhausführungen
bis Sa, 09.11.2024
RS Schulhausführungen
Di, 17.12.2024
Infoabend Berufliches Gymnasium SG/WG
Infoabend Berufliches Gymnasium SG/WG
Di, 21.01.2025
Infoabend der Realschule
Infoabend der Realschule
Mi, 29.01.2025
bis Do, 30.01.2025
Job-Start-Börse Freiburg
bis Do, 30.01.2025
Job-Start-Börse Freiburg
Sa, 01.02.2025
bis Mo, 03.03.2025
Anmeldezeitraum für das Berufliche Gymnasium (SG/WG)
bis Mo, 03.03.2025
Anmeldezeitraum für das Berufliche Gymnasium (SG/WG)
Fr, 07.02.2025
Tag der offenen Tür
Tag der offenen Tür
Di, 11.02.2025
Profiltag SG/WG
Profiltag SG/WG